Digitaler Eigentumsnachweis für geleaste oder finanzierte Wirtschaftsgüter

Das künftige Leistungsangebot umfasst einen „Digitaler Eigentumsnachweis für geleaste oder finanzierte Wirtschaftsgüter“ sowie die Überwachung der Einhaltung damit verbundener vertraglicher Festlegungen.

Das Produkt ist eine neue Innovation. Ein vergleichbares Produkt wird auf dem Markt nicht angeboten. Somit ist ein Alleinstellungsmerkmal erreichbar.

In der Markteinführungsphase werden folgende Projektinhalte umgesetzt:

  •   Enddesign des Produktes

  •   Herstellung einer Nullserie

  •   Schutz der Entwicklungsergebnisse und des Produktes

  •   Zertifizierungen und Normierungen

  •   Marketing/Werbung/Vertriebsvorbereitende Maßnahmen

    In der Marktbearbeitungsphase sollen folgende Projektinhalte umgesetzt werden:

  •   Überführung in eine marktreife Applikation

  •   Implementierung aller Folgeprozesse

  •   Marketing/Werbung/Vertrieb

  •   12-monatige Anlaufphase bis Erreichung ROI

    Die erforderlichen Partnerunternehmen für die Designgestaltung, die Zertifizierung, die Sicherung des Knowhows sowie die Markteinführung- und Bearbeitung werden vertraglich gebunden.

    Für alle steuerlichen Belange wird die professionelle Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch genommen. In der Markteinführungs- und Bearbeitungsphase wird die Gesellschaft durch einen Unternehmensberater begleiten.

    Der Investitionsaufwand für die Marktbearbeitungsphase beläuft sich auf ca. 400 T€.

Probleme bei Eigentumsnachweisen

  •   Es gibt keine rechtssicheren, fälschungssicheren Eigentumsnachweise für zu verleasende oder finanzierte Wirtschaftsgüter, in welchen die Objekte detailgenau beschrieben sind und die entsprechenden vertraglichen Nutzungsinhalte festgehalten sind.

  •   Bei Kfz-und Nutzfahrzeugen übernimmt diese Funktion der Kfz-Brief, der aber nicht fälschungssicher und manipulierbar ist.

  •   Der Kfz-Brief liegt nicht rechtssicher auf einer Datenbank sondern wird bei der Leasinggesellschaft bzw. Banken verwaltet.

  •   Für andere hochpreisig Objekte, wie Sportgeräte, Baumaschinen und landwirtschaftliche Maschinen oder Anlagen gibt es gar keine

    entsprechenden Eigentumsnachweise.

    Probleme bei Objektverlusten

  •   Banken/Leasinggesellschaften oder Investoren werden erst auf den Verlust eines Objektes aufmerksam, wenn der Vertrag notleidend wird.

  •   Oft sind dann bereits mehrere Monate vergangen, das Objekt befindet sich nicht mehr in der Verfügungsgewalt des Vertragspartners und kann vom Eigentümer in den meisten Fällen nicht mehr ins Sicherungseigentum überführt werden und die schadensmildernde Verwertung des Objektes ist nicht möglich.

  •   Beim Auffinden des Wirtschaftsgutes im Ausland muss das Objekt eindeutig als Eigentum identifiziert werden, was eine große Herausforderung darstellt und den ganzen Prozess unnötig verzögert und kosten- und personalintensiv macht.

    Probleme allgemeiner Art

  •   Bei Anbauteilen von Baumaschinen werden oft die Typenschilder ausgetauscht oder manipuliert und es gibt keine Möglichkeit mehr diese zu Identifizierten.

  •   Objekte, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, zum Beispiel aus der Konkursmasse, werden nicht an den Leasingeber übergeben, sondern selbst verwertet.

Die Lösung!

Das künftige Leistungsangebot besteht in einem „Digitalen Eigentumsnachweis für geleaste oder finanzierte Wirtschaftsgüter“.

Bereitstellung eines digitalen Eigentumsnachweises und dessen Speicherung mittels einer fälschungs- und rechtssicheren blockchain-basierten Applikation (App), um die Sicherheit von finanzierten Betriebsmitteln für Leasing-Gesellschaften, Banken, Investoren und Versicherungen zu gewährleisten und daraus resultierende mögliche Verluste zu minimieren.

Prozessbeschreibung Objekterfassung

  1. Der Leasingvertrag ist genehmigt.

  2. Das Objekt (Kraftfahrzeug, Baumaschine etc.) wird vom Händler oder Hersteller an den Leasingnehmer geliefert.

  3. Die Unterlagen (Kaufvertrag, Objekt-Dokumente etc.) werden der LSV auf elektronischen Weg zur Verfügung gestellt.

  4. Der digitale Eigentums-Nachweis, ein QR-Code sowie ein alphanumerischer Code werden erstellt.

  5. Ein Mitarbeiter der LSV sucht den Vertragspartner auf und das Objekt wird am Nutzungsort begutachtet:

o Firmenstandort des Leasing-Nehmers wird geprüft;
o Das Leasing-Objekt wird auf Bestand und Werthaltigkeit (Ausstattung, Zustand etc.) geprüft und bildhaft in der App

dokumentiert;
o Km-Stand, Nutzungs-Stunden, Identifikationsnummern, Modellbezeichnungen, Zubehör und weitere spezifische

Bezeichnungen etc. können ebenfalls dokumentiert werden;
o Am Objekt wird der QR-Code in Form eines widerstandsfähigen Aufklebers und der alphanumerische Code in Form eines mit

dem bloßen Auge nichterkennbaren Spezial-Lack, welcher den alphanumerischen Code in mikroskopisch kleiner Größe

enthält, angebracht.
o Ein Smartphone des Leasingnehmers wird registriert.

6. Alle diese Dokumente, Bilder und Informationen werden dem digitalen Eigentumsnachweis zugefügt und via der blockchain-basierten Applikation in einer sicheren Cloud gespeichert. Durch die technische Spezifikation der Blockchain-basierten
Technologie wird die Unverfälschbarkeit und damit Rechtssicherheit der Daten garantiert.

Prozessbeschreibung Objektkontrolle

  1. Mit Freigabe der App für den Leasingnehmer ist dieser verpflichtet den QR-Code regelmäßig mit der App über sein registriertes Smartphone zu scannen. Wann, wo und durch wen der Code gescannt wird, wird die LSV in ihrer Datenbank erfassen.

  2. Sollte der vereinbarte Scann-Zeitpunkt nicht eingehalten werden, wird der Leasingnehmer auf verschiedenen Wegen in mehreren Eskalations-Stufen erinnert.

  3. Mit dem, auf diesem Weg erlangten Daten sind wir in der Lage, den Verdacht einer begonnen oder vollendeten verbotenen Handlung mit dem Objekt z.B. einer Unterschlagung, rechtswidrigen Weiterverkauf, einer anderen Nutzungsart wie vertraglich

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vereinbart oder einer nicht vertragsgemäßen Übertragung des Besitzes, zu erkennen. Die Doppel-Finanzierung von Objekten wird

vermieden.
4. Im Fall eines Diebstahls besteht die Möglichkeit, bei Auffinden des Objektes zweifelsfrei das Eigentumsrecht am Objekt über den

alphanumerischen Code nachzuweisen, auch wenn Fahrzeugidentifikations-Nummern, Maschinen-Nummern etc. manipuliert wurden.

Prozessbeschreibung TraCert-Anbindung

1. Datenübermittlung:

LSV übermittelt elektronisch an TraCert die Dokumente zum Eigentumsnachweis – z.B. Fahrzeugscheine – als PDF-Dateien, zusammen mit den Parametern Objektart, Modellbezeichnung, spezifische Bezeichnung (z.B. Fahrzeugidentifikationsnummer), Eigentümer, Neu- bzw. Listen- Preis), Nutzer und Nutzungsart. Optional sind auch Nutzungsdauer, Nutzungsort und weitere Parameter anzugeben, die zur Objektsicherung benötigt werden könnten. LSV garantiert die Richtigkeit der Angaben in den Dokumenten und Parametern.

2. Datensicherung:

Mittels der Blockchain-basierten Cert-Trace®-Applikation werden die zum Objekt gehörenden Dokumente und Parameter zu einem Cert- Trace®-Dokument zusammengefasst in der Cloud durch TraCert hochgeladen. Cert-Trace® generiert hieraus einen QR-Code sowie einen al- phanumerischen Code, die mit jedem Smartphone, PC, Laptop, Tablet… (Voraussetzung: Kamera) eingelesen werden können, sofern der Nut- zer einen Zugang mit „Reader-Level“ zu Cert-Trace® besitzt. Die LSV erhält diesen Zugang für ihre Mitarbeiter, maximal drei Benutzerkonten. Durch die technische Spezifikation der blockchain-basierten Cert-Trace®-Technologie wird die Unverfälschbarkeit und damit Rechtssicherheit der Daten garantiert

3. Kennzeichnung:

Der QR-Code wird in Form von je vier widerstandsfähigen Aufklebern pro Objekt, der alphanumerische Code mit einem nicht mit dem bloßen Auge sichtbaren Speziallack, der diesen in mikroskopisch kleiner Größe enthält, am Objekt angebracht. Diese Kennzeichnungsmittel stellt Tra- Cert spätestens binnen vier Wochen nach elektronischer Übermittlung der vollständigen Daten zur Verfügung. Die fachgerechte Anbringung liegt in der Verantwortung von LSV, TraCert wird diese instruieren und bei Rückfragen hierzu zur Verfügung stehen.

Vorteile der Auslagerung des Risk-Management an die LSV

  •   LSV übernimmt sämtliche Maßnahmen, welche notwendig sind um einen reibungslosen Vertragsverlauf zu gewährleisten;

  •   LSV übernimmt die Ansprache des Vertragspartners, sollte der Vertragsverlauf gefährdet sein;

  •   LSV eruiert die Art des Verstoßes gegen die Vertragsinhalte;

  •   LSV leitet die Ermittlungen zum Standort bzw. Nutzungsort der Wirtschaftsgüter ein;

  •   LSV initiiert strafrechtliche Maßnahmen mit dem Ziel, die Fahndung nach den Wirtschaftsgütern einzuleiten;

  •   LSV führt die Verhandlungen mit den entsprechenden Behörden, mit dem Ziel die Wirtschaftsgüter in Besitz zu nehmen und sie dem je-

    weiligen Eigentümer zuzuführen;

  •   LSV übernimmt optional die Verwertung der Objekte z. B. nach Vertragskündigung oder bei Vertragsende.

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